"Funkgeräte am Steuer": Neuer Verordnungsentwurf» gestartet von andi99762 - 23.07.2017 10:49 4655 Zugriffe 36x gelesen 4x abonniert 4 Antworten |
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#1 - 23.07.2017 10:49 Das Verkehrsministerium und das Umweltministerium haben dem Bundesrat am 12. Juli 2017 einen neuen Verordnungsentwurf zu Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der Bitte um Zustimmung zugesandt.
Jetzt geht die geplante Ausweitung des bisherigen "Handyverbots am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation" (dabei auch Funkgeräte) in eine neue Runde.
Bereits im Juni 2017 hatten die Ministerien dem Bundesrat einen weitgehend gleichlautenden Entwurf zugesandt.
Dieser Entwurf wurde von der Bundesregierung kurz vor der Abstimmung im Bundesrats überraschend zurückgezogen. Grund für den Rückzug war die kurzfristige Entscheidung des Verkehrsministeriums, erhöhte Bußgelder für Autofahrer, die keine "Rettungsgasse" bilden, in der StVO festzulegen.
In dem jetzt vorliegenden neuen Entwurf ist die ursprünglich geplante Erweiterung des "Handyverbots am Steuer" auch auf Funkgeräte fast unverändert enthalten.
Sie hat jetzt folgenden Wortlaut:
Zitat
"1. § 23 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1a wird durch folgende Absätze 1a und 1b ersetzt:
'(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. (...)'"
Eine ursprünglich vom Bundesrats-Verkehrsausschuss geplante Übergangsfrist von drei Jahren für Funkgeräte ist im neuen Entwurf ebenfalls enthalten.
Dazu soll § 52 StVO folgender Absatz hinzugefügt werden:
Zitat
"(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden."
Die Übergangsfrist soll nicht mehr nur auf CB-Funk-Geräte beschränkt sein, sondern alle Funkgeräte betreffen.
Die Behandlung des neuen Verordnungsentwurfs im Bundesrat wird erst nach der Sommerpause im September 2017 erfolgen.Â
Der Verkehrsausschuss tagt am 6. September, das Bundesrats-Plenum am 22. September.
Der komplette Wortlaut des Verordnungsentwurfs kann als Bundesrats-Drucksache 556/17 im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=556-17 heruntergeladen und angesehen werden.zuletzt bearbeitet: 23.07.2017 / 11:04 MEZ0Aktionen #2 - 9.08.2017 18:04 Jetzt könnte man natürlich juristisch argumentieren, dass - im CB-Funk - das "Gerät" als solches nicht in die Hand genommen wird, sondern "nur" das Mikrofon. Das wird noch viel Spaß vor den Gerichten geben, wenn dieser Unfug, den sich die Politiker ausgedacht haben, tatsächlich zum Gesetz wird. Mal ganz von den Notfallfahrzeugen oder den Taxis abgesehen, die dann ja an den Straßenrand fahren müßten und den Motor abstellen, um einen Funkspruch der Zentrale anzunehmen...1Aktionen #4 - 14.02.2019 9:31 Betriff ja nichr nur die Taxifahrer. Ich bin bei der Feuerwehr Maschinist, ich habe nur ein "Sitznachtbar" in erster Front, wenn er mindestens die Ausbildung als Truppführer (Führungskraft) abeschlossen hat, was mit mir inbegriffen nur 2 Personen ausmacht. Also funke ich mit der Leitstelle.
Macht einen guten Eindruck bei den Passanten, wenn man mit Blaulicht alle 100m anhält um zu funken und irgendwo Menschen verrecken.
Die Kommunen haben bisher keinen Finger gerührt, um eine Lösung zu finden (Freisprecheinrichtung, Headset usw.)
Kopfschütteln ---
Was ist eigentlich mit Zigaretten in der Hand während der Fahrt?0Aktionen
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