Die geänderte Frequenzverordnung 60m & 6m ist mit Wirkung vom 11.11.2017 in Kraft getreten.
Mit dieser Änderung wird unter anderem auch dem Amateurfunk der Frequenzbereich 5351,5 - 5366,5 kHz mit maximaler Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen.Â
Zudem wird dem Amateurfunkdienst der bislang nur sekundärer zugewiesene Frequenzbereich 50,08 - 51 MHz auf 50,03 - 51 MHz erweitert mit maximaler Strahlungsleistung von 25 Watt ERP.
Bislang durften die oben genannten Frequenzbereiche hier in Deutschland nur als "Duldungen" der BNetzA von den Funkamateuren genutzt werden.
Die jetzt in Kraft getretenen Änderungen sind am 22. September 2017 vom Bundesrat gebilligt worden.
Der komplette Text der Änderungsverordnung kann unter folgender URL angesehen und runtergeladen werden.
www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3733.pdf#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl117s3733.pdf']__1510564108249Â