Kleingartenverein 5 "An der Linne" e. V., Leinefelde
 
 
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Samstag 20. April 2024 | 2:21 MEZ 
  
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Der mobile Flugfunkdienst - meist kurz Flugfunk genannt
ist ein Funkdienst zur Kommunikation zwischen Bodenpersonal und fliegendem Personal in der Luftfahrt.

 

 
Frequenzbereiche

 
Der zivile Flugfunk wird als Sprechfunk auf Frequenzen oberhalb des normalen UKW-Rundfunks betrieben und ist weltweit sowohl sprachlich als auch im Frequenzbereich einheitlich geregelt.
 
Flugfunk nutzt den Frequenzbereich von 117,975 bis 137 MHz. Durch die ursprüngliche Rasterung der Funkgerüte mit einem Kanalabstand von 50 kHz entstanden in diesem Frequenzbereich 360 Sprechkanüle. In den 70er Jahren wurde dies durch einen verringerten Kanalabstand von 25 kHz auf 720 Kanüle erweitert. Der weitaus höhere Bedarf an Kanülen führte mittlerweile zur Entwicklung von Funkgerüten mit einem Kanalabstand von nur noch 8,33 kHz; daraus ergibt sich eine Verdreifachung der nutzbaren Funkkanüle. Die Funkgerüte mit 8,33 kHz-Raster werden gegenwürtig im "Oberen Luftraum" (ab FL 245/ca. 24.000 ft/7500 m) eingesetzt.
 
Flugfunk ist immer amplitudenmoduliert. Dies hat zur Folge, dass zwar die Qualitüt der Verbindung gegenüber einer frequenzmodulierten Verbindung zwar schlechter ist, jedoch können noch Funksprüche bei einem relativ schlechten SNR verstanden werden, wührend dies bei der Verwendung der Frequenzmodulation nicht möglich würe. Der Funkverkehr wird in der Betriebsart "Wechselsprechen" ausgeführt, d. h., dass die Antwort auf der gleichen Frequenz erfolgt wie der Anruf. Es kann zu einer Zeit nur jeweils entweder gesendet oder empfangen werden.
 
Sprache und Aussprache

 
Die weltweite Sprache im Flugfunk ist Englisch; entsprechend ist auch für den Sprechfunk im Bereich der deutschen Flugsicherung die englische Sprache Standard. Für die Belange des Sichtflugs (VFR) kann auf ausgewiesenen Frequenzen auch Deutsch gesprochen werden.
 
Die Bodenfunkstellen der unkontrollierten Landeplätze und Fluggelände (Rufzeichen "INFO") werden nicht von einem Flugsicherungsprovider betrieben. Dort ist Deutsch die Standardsprache; auf dafür ausgewiesenen Frequenzen kann auch Englisch gesprochen werden.
 
Einzelbuchstaben, z. B. von Luftfahrzeug-Kennungen, Rollbahnbezeichnungen oder Luftraum-Kategorien werden mit Hilfe des ICAO-Alphabets ausgesprochen.
 
Die Aussprache von Ziffern und Zahlen folgt besonderen Regeln: "zwei" wird zur "zwo", "three" wird als "tri" ausgesprochen, nine als "niner" und "thousand" als "tausend". Ganze Hunderter und ganze Tausender werden "natürlich" gesprochen, es heißt also "Flughöhe zwo-tausend-vier-hundert Fuß" oder "altitude two-tausend-four-hundred feet". Andere Zahlen müssen durch ihre Einzelziffern ausgedrückt werden: Piste zwo-sieben/runway two-seven; Steuerkurs zwo-eins-null/heading two-one-zero, QNH eins-null-eins-neun/QNH one-zero-one-niner.
 
Da der Flugfunk eine auf Englisch zwar weltweit einheitlich formalisierte Sprachform hat, aber dennoch landesspezifisch organisiert ist, kann es zu Problemen kommen, wenn Piloten die Landessprache benutzen, die jedoch von anderen, landesfremden Piloten nicht verstanden wird. Neben Englisch sind auch Spanisch, Französisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch offizielle ICAO-Sprachen, sodass der Funkverkehr mit der Flugsicherung in den entsprechended Ländern auch in diesen Sprachen erfolgen darf.
 
Funkverkehr zwischen Bodenfunkstelle und Luftfahrzeug

 
Jedem Flugplatz steht mindestens eine feste Frequenz zur Kommunikation mit den Piloten zu Verfügung. Ein durch Fluglotsen kontrollierter Platz wird in Deutschland immer mit dem Namen des Flugplatzes und dem Zusatz TOWER (bzw. TURM bei deutschsprachigem Funkverkehr) angerufen, einen unkontrollierten Platz ruft man mit dem Flugplatznamen und dem Zusatz INFO.
 
Bei unkontrollierten Flugplätzen gibt die Flugleitung nur Verkehrsinformation, aber keine Anweisungen. Ausnahmen sind zur unmittelbaren Gefahrenabwehr jedoch möglich. Beim Anflug melden sich die Piloten mindestens fünf Minuten vor dem Platz, geben ihr Landevorhaben bekannt, erfahren die Landerichtung und melden danach ihre Position in der Platzrunde.
 
Bei kontrollierten Plätzen wird der Verkehr auf der Start- und Landebahn sowie in der Kontrollzone um den Flugplatz herum durch den Towerlotsen gelenkt. Kontrollierte Flugplätze haben oft auch eine Vorfeldkontrolle, um die Bewegungen auf dem Vorfeld zu koordinieren, sowie in den meisten Fällen eine Rollkontrolle für den Rollverkehr von und zu den Start/Landebahnen. Tower, Rollkontrolle und Vorfeldkontrolle haben jeweils eigene Funkfrequenzen.
 
An größeren Flughäfen gibt es unter der Bezeichnung "ATIS" (Automatic Terminal Information Service) eine automatische, auf einer bestimmten Funkfrequenz ausgestrahlte Anflug- und Wetteransage. Jeder Pilot, der nach Instrumentenflugregeln (IFR) starten oder landen will, ist angewiesen, die aktuelle ATIS-Aufsprache abzuhören. Jede neue ATIS-Durchsage wird bei den halbstündlich erfolgenden Aktualisierungen durch einen fortlaufende Buchstaben aus dem ICAO-Alphabet kenntlich gemacht.
 
In Deutschland unterliegt der Flugfunk dem Fernmeldegeheimnis. Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses haben zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses Schweigepflicht.
 
 
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