Was ist eigentlich BOS Funk?
B O S = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Der Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk)
ist Teil der nichtöffentlichen Funkanwendungen (nöFa), für den im
Frequenznutzungsplan besondere Frequenzbereiche festgelegt sind. Er umfaßt
Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL)
sowie Funkanlagen in bestimmten Anwendungen des nichtöffentlichen Festfunks
(nöF), die zum Anschluß oder zur Verbindung ortsfester Landfunkstellen des
nömL untereinander bestimmt sind.
Die Beteiligten am BOS-Funk
Grundlage für den BOS-Funk ist die BOS-Funkrichtlinie in
der Fassung vom 29.06.2000, hier wird der Kreis der zur Teilnahme am
BOS-Funkdienst festgelegt.
polizeilicher BOS-Funk
Polizeien der Länder, Polizeien des Bundes,
Bundesgrenzschutz (BGS), Wasser- und Schiffahrtspolizei (WSP) , Behörden und
Dienststellen mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben, Landeskriminalämter
(LKA), Bundeskriminalamt (BKA), Landesämter für Verfassungsschutz (LfV),
Bundesamt für Verfassungschutz (BfV), u.a. Zoll.
<>Die Funkrufnamen leiten sich zumeist aus Ortsnamen oder
ähnlichen Bezeichnungen ab oder es werden Vornamen bzw. andere taktische
Bezeichnungen benutzt. Der Funkverkehr ist zum Teil verschlüsselt. Die Kanäle
sind zwar mit anderen BOS-Funkgeräten schaltbar, können aber nur durch einen
speziellen Dekoder verständlich gemacht werden. Außerdem sind bei der Polizei
"Codeziffern" üblich (Zahlenkombinationen für bestimmte
Sachverhalte).
nichtpolizeilicher BOS-Funk
Feuerwehren (Berufs-, Freiwillige, anerkannte
Werk-/Betriebsfeuerwehren), Technisches Hilfswerk (THW) ,
Katastrophenschutzbehörden und -einrichtungen, Hilfsorganisationen im Rahmen
des Katastrophen- und Zivilschutzes, Leistungserbringer der
"Notfallrettung" (öffentlich beauftragter Rettungsdienst)
Aus der oben hervorgehobenen Aussage geht klar hervor,
daß (private) Hilfsorganisationen wie das DRK keine generelle Berechtigung
zur Teilnahme am BOS-Funk ALS ORGANISATION haben, sondern nur im Rahmen ihr
übertragener Aufgaben im Katastrophen- und Zivilschutz sowie im öffentlichen
Rettungsdienst. Feuerwehren und das THW dürfen BOS-Funkanlagen
uneingeschränkt nutzen.
Die Rufnamen im nichtpolizeilichen BOS-Bereich sind
weitgehend identisch aufgebaut. Sie setzen sich zusammen aus der
organisationsbezogener Kennung, dem Ortsnamen/Leitstellenbereich sowie der
Ordnungszahl (Ziffernblöcke).
Kennwörter für nichtpolizeiliche BOS
In der folgenden Tabelle werden nur die "Kennungen" für den
4-Meter- und 2-Meter-Bereich aufgelistet.
BOS-Teilnehmer
|
4-Meter
|
2-Meter
|
Feuerwehr
|
Florian
|
Florentine
|
DRK / BRK
|
Rotkreuz
|
Äskulap
|
Wasserwacht
des DRK
|
Neptun
|
Neptun
|
Wasserwacht
des BRK
|
Wasserwacht
|
Wasserwacht
|
Bergwacht
des DRK / BRK
|
Bergwacht
|
Bergwacht
|
Johanniter
Unfall-Hilfe (JUH)
|
Akkon
|
Jonas
|
Arbeiter
Samariter-Bund (ASB)
|
Sama
|
Samuel
|
Malteser
Hilfsdienst (MHD)
|
Johannes
|
Malta
|
Privater RD und KTP,
Rettungsdienst der Landkreise
|
Rettung
|
Rettung
|
Deutsche
Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
|
Pelikan
|
Adler
|
Bundesverband
für das Rettungshundewesen (BRH)
|
Antonius
|
Antonius
|
Deutsche Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
|
Triton
|
|
Technisches
Hilfswerk (THW)
|
Heros
|
Heros
|
Katastrophenschutzbehörden
und -einheiten
|
Kater
|
Katharina
|
Rettungshubschrauber (RTH)
|
Christoph
|
Christoph
|
Ambulanzhubschrauber
|
Ambulanz
|
Ambulanz
|
Hubschrauber
"Search and Rescue"-Dienst (SAR) der Bundeswehr
|
SAR
|
SAR
|
Rettungsleitstellen
der Landkreise bzw. kreisfreien Städte
|
Leitstelle
|
Leitstelle
|
Hinweis zum polizeilichen Bereich:
Als Kennwörter im Polizeibereich werden gebiets- oder aufgabenbezogene Namen
(meist abgeleitet aus Orts-/Landschaftsbezeichnungen) verwendet.
Anforderungen an die Geräte
Alle Funkanlagen bedürfen einer Genehmigung. Jede Funkstelle (Gerät) erhält
eine Genehmigungsurkunde, die ständig zum Gerät mitgeführt werden muß.
Es gelten zahlreiche Vorschriften für das Errichten und Betreiben von
Funkanlagen durch BOS, z.B.
* Telekommunikationsgesetz (TKG) bis 1998:
Fernmeldeanlagengesetz (FAG)
* Vorschriften für das Erteilen von Genehmigungen zum Errichten und Betreiben
von Funkanlagen nichtöffentlicher Funkanwendungen (VornöFa)
* Richtlinie für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst (auch:
Meterwellenfunk-Richtlinie BOS)
* Technische Richtlinie BOS (TR-BOS)
* Datenblatt Sicherheitsabstand, zur Prüfung der elektromagnetischen
Verträglichkeit für die Umwelt (EMVU)
* Verfügungen des BAPT (bzw. ehemals BMPT)
* Auflagen der Genehmigungsurkunde
* Gebührenregelungen
* Vorschriften und Erlasse der Innenministerien der Länder
Es dürfen nur Geräte mit einer Zulassung (BZT-Prüfnummer
- BZT = Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation - bzw. der alten
FTZ-Prüfnummer) betrieben werden.
Bis 1982 mussten alle Geräte (Sende- und Empfanganlagen) der BOS dem
"Fernmeldetechnischen Zentralamt" (FTZ) zur Baumuster vorgestellt
werden und erhielten dann eine gemäß TR BOS eine Prüfnummer (auch geannt
FTZ-Nummer) in der Form E - dreistellige lfd. Nummer / Jahresangabe
zweistellig, die die Einhaltung der Vorschriften der Technischen Richtlinie
bestätigte: FTZ-NR.:
Später zugelassene Geräte wurden vom neu eingerichteten
"Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen" (ZZF) geprüft,
welches 1986 in "Bundesamt für Zulassungen in der
Telekommunikation" (BZT) umbenannt wurde. Dieses ging wiederum 1996 im
"Bundeamt für Post- und Telekommunikation" (BAPT) auf. Heute ist
wie bereits erwähnt dafür die RegTP zuständig.
A = Allgemeinzulassung (E = Einzelzulassung)
444222 = beliebige 6-stellige laufende Nummer
N = Jahresangabe in codierter Form (DIN IEC 62)
Das Genehmigungsverfahren ist für jede Sende- und Empfangsanlage (auch
Funkmeldeempfänger) durchzuführen. Einzuleiten ist es durch die betreibende
Organisation, beim DRK z.B. über den zuständigen Landesverband als Inhaber
der allgemeinen BOS-Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes.
Genehmigte Funkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen des
Genehmigungsinhabers eingebaut bzw. Handsprechfunkgeräte nur in einem
konkreten Einsatzfalle benutzt werden. Der Einbau einer Funkanlage in z.B.
das Privatfahrzeug eines Funktionsträgers und die Ausgabe eines
Handsprechfunkgeräte zum ständigen Mitführen, bedarf einer gesonderten
Genhemigung, wobei i.d.R. sehr strenge Maßstäbe angelegt werden!
Wichtiger Hinweis: Ein Verstoß gegen die o.g. Vorschriften stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und führt zur Beschlagnahme des Gerätes!
Anforderungen an das Personal
Alle Personen, die im Fernmeldedienst der BOS tätig sind (= jeder der ein
Funkgerät "bedient") unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und
ist bei Beginn seiner Tätigkeit durch die Organisation schriftlich zu
verpflichten (s. Anlage "Verpflichtungserklärung"). Ohne
Verpflichtungserklärung darf man nicht am Sprechfunkverkehr der BOS
teilnehmen!
Folgende Straftatbestände sind nach Strafgesetzbuch (StGB) möglich:
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - §201 StGB,
Verletzung von Privatgeheimnissen - §203 StGB, Vorteilsnahme - §331 StGB,
Bestechlichkeit - §332 StGB, Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer
besonderen Geheimhaltungspflicht - §353b StGB.
Anforderungen an die Durchführung des Sprechfunkverkehrs
Die einheitliche Durchführung des Sprechfunkverkehrs aller BOS regelt die
Polizeidienstvorschrift/Dienstvorschrift PDV/DV 810
"Fernmeldebetriebsdienst" bzw. als Auszug daraus
Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 810 (PDV/DV 810.3
"Sprechfunkdienst").
Organisation des Funkverkehrs:
Kanäle
Ein Funkkanal besteht (bis auf einige Ausnahmen) immer aus einem
Frequenzpaar, welche mit Unterband und Oberband bezeichnet werden. Abhängig
von der Betriebsart des Funkgerätes wird entweder nur auf einer Frequenz
gesendet und empfangen (Wechselprechen) oder es wird jeweils eine Frequenz
zum Senden, die andere zum Empfangen benutzt (Gegensprechen). Funkgeräte in
der Betriebsart Wechselsprechen können direkt miteinander in Verbindung
treten, beim Gegensprechen (mit gleicher Bandlageneinstellung) ist eine
zusätzliche Funkstelle erforderlich, die mit einer entgegengesetzten
Bandlageneinstellung arbeitet, die sogenannte Relaisfunkstelle. Man spricht
daher auch vom "Relaisbetrieb".
Verkehrsformen
Die Verkehrsform eines Sprechfunkverkehrskreises ist eine
organisatorische Festlegung, wie (in welcher Form) Funkgespräche zwischen den
Funkstellen ablaufen.
Linienverkehr:
Direkter
Nachrichtenaustausch zwischen zwei Funkstellen (Beispiel: Meldeverbindung über
2m)
Sternverkehr: Austausch von Nachrichten nur
über einen "Sternkopf" (z.B. Leitstelle, Einsatzleitwagen).
Direkter Kontakt zwischen den untergeordneten Funkstellen ist nicht erlaubt,
u.U. technisch gar nicht möglich!
("alle mit einem")
Kreisverkehr:
Alle Funkstellen können gleichberechtigt Nachrichten austauschen. Zur Überwachung und
Koordination gibt es eine "Kreisleitstelle".
("jeder mit jedem")
Querverkehr:
Nachrichtenaustausch zwischen Funkstellen verschiedener Funkverkehrskreise (z.B.
Rettungsleitstelle - Polizei Lagezentrum)
Merke:
Reguläre Sprechfunkverkehrskreise im nicht-polizeilichen BOS-Bereich werden i.d.R.
in der Verkehrsform "Kreisverkehr" betrieben.
Verkehrsarten
Die Verkehrsart beschreibt den technischen Ablauf des Funkverkehrs.
Richtungsverkehr:
Auf einer Seite wird nur gesendet, auf der anderen nur
empfangen (Bsp.: analoge Funkalarmierung)
Wechselsprechen (W):
Auf beiden Seiten kann entweder gesendet oder empfangen
werden. Es wid nur eine Betriebsfrequenz benötigt. Ein Antennenumschalter
schalten zwischen Sende- und Empfangsbetrieb um.
Gegensprechen (G)
Auf beiden Seiten kann gleichzeitig gesendet und
empfangen werden. Es wird ein Frequenzpaar benötigt (Unter- und Oberband).
Funkgeräte im Gegensprechbetrieb senden i.d.R. im Unterband und empfangen im
Oberband (Betriebsart U/G). Ortsfeste Relaisstationen arbeiten in
unterschiedlicher Bandeinstellung. Als besondere Verkehrsart gilt es noch
"bedingtes Gegensprechen" (bG) zu erwähnen. Hierbei wird zwar mit
einem Frequenzpaar gearbeitet, wie beim Wechselsprechen schaltet aber ein
Antennenumschalter zwischen Sende- und Empfangsbetrieb um. Es kann also bei
diesen Geräten nicht während des Sendens auf dem Kanal mitgehört werden, d.h.
man hört bei einer Relaisverbindung seine Stimme nicht im Hörer als
Aussendung der Relaisfunkstelle, wie es sonbst bei Gegensprechen üblich ist.
Geräte mit "bG" sind technisch einfacher und daher preiswerter als
"normale" gegensprechfähige Funkgeräte.
Relaisbetrieb (RS):
Ein Funkgerät im Relaisbetrieb schaltet den
Empfängereingang unmittelbar auf den Senderrausgang durch. Es wird immer ein
gegensprechfähiges Gerät benötigt. Dauerhafte Relaisfunkstellen sind meist
größere Anlagen, die ein entsprechendes Funkgerät neben Zusatzgeräten und
einer Notstromversorgung (Pufferbatterien o.ä.) enthalten. Einheiten des
Fernmeldedienstes wie die Fachgruppe FK des THW sind mit ihrer Ausstattung in
der Lage mobile Relaisfunkstellen zu errichten.
RS1 ("Kleine Relaisfunkstelle"):
Wiederaussenden des empfangenen
Signals über den Sender des gleichen Gerätes.
RS2 ("Große Relaisfunkstelle"):
Wiederaussenden des empfangenen Signals über den Sender eines zweiten Gerätes
(Verbindung zweier Sprechfunkverkehrskreise; auch unterschiedlicher
Bandlagen).
RS3:
wie RS1, Durchschaltung nur bei Empfang eines Tonrufsignals. An den
Hörerausgang wird dazu ein Relaisstellenzusatz mit Tonrufauswerter
angeschlossen.
RS4:
wie RS3, zusätzlich Sprachauswertung zur Abschaltung des Sender nach
Gesprächsende. Moderne Relaisstellen tasten den Sender nicht bei Empfang
eines Tonrufs auf, sondern durch Auswertung der Trägerwelle, d.h. durch
Sprachsteuerung.
Neue Bezeichnungen für RS-Betriebsarten lt. TR
BOS:
RS 1 = RS 1 Th
RS 2 = RS 2 Th
RS 3 = RS 1 Ez
RS 4 = RS 1 Enz oder RS 1 Snz
Die Betriebsart einer Funkverbindung wird beschrieben durch die Bandlage des
Senders (Unter- oder Oberband) und die Verkehrsform.
Beispiel:
Kanal 496, Betriebsart Gegensprechen im Unterband = 496 G/U
Die Angabe "G/U" entspricht der Anzeige bei den Funkgeräten, es
wird aber auch die Form U/G (Unterband Gegensprechen) benutzt. Gemeint ist
aber in beiden Fällen das Gleiche.
Zu beachten ist, daß die Angabe einer Betriebsart die an einem Funkgerät zu
schaltende Einstellung vorgibt. I.d.R. wird zwar im 4m-Band Relaisbetrieb
benutzt, daß bedeutet aber NICHT, daß das Fahrzeugfunkgerät in die
Verkehrsform "RS1" zu schalten ist - sofern so eine
Schalterstellung überhaupt vorhanden ist. Stehen in einem Funksprechverkehrskreis
zwei Geräte mit unterschiedlichen Bandlagen auf RS-Betrieb, kommt es zu einer
Dauerdurchschaltung und einem Rückkopplungseffekt (starkes Pfeifen) auf dem
Kanal. Funkverkehrs ist dann nicht mehr möglich. Daher sind
RS-Verkehrsschalter entsprechend gesichert bzw. die Funktion sogar blockiert,
um versehentliches Schalten durch ungeübtes Personal (oder
"Spielkinder" ;-))) zu verhindern.
Durchführung des Sprechfunkverkehrs:
Der Sprechfunkverkehrs aller BOS ist gemäß der PDV/DV
810.3 abzuwickeln.
Aufgrund der Vielzahl von beteiligten Funkstellen, ist der Stellenwert der
geordneten Betriebsabwicklung wesentlich höher als bspw. im
Fernsprechbereich. Auch hat der Charakter des Sprechfunks ("jeder hört
jeden") Auswirkungen auf die zu übermittelnden Inhalte.
Begriffsdefinitionen:
Sprechfunkstelle: Jede Funkstelle (Endstelle) in einem
Sprechfunkverkehrskreis, nicht mit Fernmeldebetriebspersonal besetzt.
Sprechfunkbetriebsstelle: Funkstellen mit Fm-Betriebspersonal,
ortsfest oder beweglich
Sprechfunkzentrale: Sprechfunkbetriebsstelle mit erweiterter
Ausstattung
Fernmeldezentrale: Führungstelle mit Sprechfunk- und
Fernsprechbetrieb
Folgende Regeln sind in der Verkehrsabwicklung zu beachten:
* strenge Funkdisziplin halten, d.h. Einhaltung Regeln der PDV/DV 810.3
* Höflichkeitsformeln unterlassen (bitte, danke usw.)
* deutlich sprechen
* nicht zu schnell (aber auch nicht zu langsam) sprechen
* nicht zu laut sprechen
* Abkürzungen vermeiden bzw. aussprechen
* Zahlen unverwechselbar aussprechen
* Personennamen/Amtsbezeichnungen nur in Ausnahmefällen nennen
* Eigennamen und schwer verständliche Wort ggf. buchstabieren
* Teilnehmer mit "Sie" anreden
Nachrichten im Sprechfunk sind i.d.R.
"Gespräche". Diese sind nicht formgebunden und nicht
niederzuschreiben. Sonderformen von Nachrichten sind "Durchsagen"
und "Sprüche". Im täglichen Betriebsablauf sind diese aber nicht
anzutreffen und werden daher auch nur von besonders ausgebildetem
Fm-Betriebspersonal beherrscht. Anzutreffen sind diese Nachrichtenformen z.B.
bei Stabsführung im KatS (Technische Einsatzleitung - TEL).
Gespräch
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Durchsage
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Spruch
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- formlos
- nicht niederzuschreiben - nicht formgebunden
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- stichwortartig/sinngemäß
niederzuschreiben - formgebunden
|
- niederzuschreiben
(Nachweisung)
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Durchsagen und Sprüche erfordern
durch die Niederschrift auf Empfängerseite vom Sendenden eine noch größere
Einhaltung der o.g. Regeln. Es muß so gesprochen werden, daß die Gegenseite
auch die Möglichkeit zur Niederschrift hat (etwas wie beim Schuldiktat).
Weiter im nächsten Kapitel.
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