Kleingartenverein 5 "An der Linne" e. V., Leinefelde
 
 
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Kostenbeteiligung nach der Abgabe von Störmeldung    

 » gestartet von andi99762 - 22.08.2017 4:23
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    #1 - 22.08.2017 4:23  
    andi99762
    Andreas aus B.
     
    Registriert seit:01.08.2009
    letzter Login:10.12.2024
     12:50 Uhr
     
    Beiträge:248
    letzter Beitrag:26.08.2024
     9:17 Uhr
    Die Unsicherheit hinsichtlich der Kostenbeteiligung nach der Abgabe von Störmeldungen ist vorerst beendet. In einem Schreiben des BMWi vom 14. Juli 2017 wird dies klargestellt. 


    Das Schreiben kann vom Server des BMWi heruntergeladen werden:
    http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2017/7-41-42.pdf?__blob=publicationFile&v=4  


    Die jetzt eindeutige Festlegung des BMWi erfolgte auf Grund einer schriftlichen Anfrage der Frakion “DIE LINKE”. 
    Diese wurde tätig, weil Kurt Röhlig, DL3UXI, mit hartnäckigen Nachfragen zu diesem und anderen Aspekten der Novellierung des EMVG auf die zunehmende Verunsicherung der Funkamateure u.a. hinsichtlich der Kostenregelung bei Störmeldungen aufmerksam machte. 
    zuletzt bearbeitet: 22.08.2017 / 4:23 MEZ
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