Kleingartenverein 5 "An der Linne" e. V., Leinefelde
 
 
Finde FunkerPortal bei Facebook Finde FunkerPortal bei Twitter
Mittwoch 1. Mai 2024 | 1:12 MEZ 
  
mein Avatar Gast
Nicht eingeloggt...
Passwort vergessen?Registrieren
NicknamePasswort 
Kostenbeteiligung nach der Abgabe von Störmeldung    

 » gestartet von andi99762 - 22.08.2017 4:23
1804 Zugriffe    24x gelesen    0x abonniert    Keine Antworten
 

 
Antworten  |  Abonnieren 
  •   
    #1 - 22.08.2017 4:23  
    andi99762
    Andreas aus B.
     
    Registriert seit:01.08.2009
    letzter Login:29.04.2024
     2:19 Uhr
     
    Beiträge:243
    letzter Beitrag:01.03.2024
     7:18 Uhr
    Die Unsicherheit hinsichtlich der Kostenbeteiligung nach der Abgabe von Störmeldungen ist vorerst beendet. In einem Schreiben des BMWi vom 14. Juli 2017 wird dies klargestellt. 


    Das Schreiben kann vom Server des BMWi heruntergeladen werden:
    http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2017/7-41-42.pdf?__blob=publicationFile&v=4  


    Die jetzt eindeutige Festlegung des BMWi erfolgte auf Grund einer schriftlichen Anfrage der Frakion “DIE LINKE”. 
    Diese wurde tätig, weil Kurt Röhlig, DL3UXI, mit hartnäckigen Nachfragen zu diesem und anderen Aspekten der Novellierung des EMVG auf die zunehmende Verunsicherung der Funkamateure u.a. hinsichtlich der Kostenregelung bei Störmeldungen aufmerksam machte. 
    zuletzt bearbeitet: 22.08.2017 / 4:23 MEZ
    0Aktionen
 
 
Antworten  |  Abonnieren 
 

 
 unser Bannertausch 

 mehr...