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Freenet Gateway auf dem Ravensberg    

 » gestartet von dl8aap - 31.07.2025 10:03
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    #1 - 31.07.2025 10:03  
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    dl8aap
    Carsten aus B.
     
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    Das Freenet-Gateway auf dem Ravensberg, betrieben vom Bad Sachsa Gateway BSG, muss nach nur kurzer Betriebszeit wegen der Neuregelung des Freenet-Funks durch die Bundesnetzagentur bis spätestens 30.9.25 abgebaut sein. Siehe hierzu das Amtsblatt 12/2025 vom 25.6.2025 mit der Vfg Nr. 45/2025.
    Es besteht die Aussicht diesen Standort mit PMR-Gateway auszustatten.
    Das Ganze findet im Rahmen des Funker-Stammtischs statt, der sich alle 14 Tage auf dem Ravensberg zusammen findet. Im Terminkalender stehen immer die aktuellen Termine. Was es mit dem Funker-Stammtisch auf sich hat, kann hier nachgelesen werden: https://www.db0rvb.de/stammtisch
    VG Carsten 
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    #2 - 31.07.2025 19:28  
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    andi99762
    Andreas aus B.
     
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    Das doofe an der Sache ist nur das für PMR schon seit Jahren die gleichen Vorgaben gelten, die von der BNetzA jetzt erst für Freenet verbindlich definiert wurden.

    Im Amtsblatt der Europäischen Union, L 212 vom 13. August 2019 wurde für PMR446 ebenfalls das Verbot von Repeatern, und auch der Betrieb als Teil einer Infrastruktur festgelegt.

    Die BNetzA hat in der Allgemeinzuteilung Vfg 46/2020 diese Richtlinien der EU für Deutschland umgesetzt.

    Kurz gesagt für Freenet und PMR446:
    1. nur Handfunkgeräte mit fest angebauter Antenne (externe Antennen verboten)
    2. kein Betrieb von Repeatern
    3. keine Verbindung zu anderer Infrastruktur (Gateways verboten)



    Find Ich persönlich schade das hier für den jedermann Funk keine Möglichkeit geschaffen wurde ebenfalls Gateway-Netzwerke nutzen zu dürfen, rein rechtlich bleibt eigentlich nur der CBFunk übrig um Gateways zu betreiben.  
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    #4 - 4.08.2025 11:10  
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    dl8aap
    Carsten aus B.
     
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    Du bringst es auf den Punkt. Die Frage ist nur, warum wurde das bis heute so "geduldet" und nicht verfolgt?
    Hier der originale Wortlaut aus dem Amtsblatt der Europäischen Union L 212/56 vom 13.8.2019:
    PMR446-Geräte
    Diese Kategorie umfasst tragbare, von einer Person mitgeführte oder manuell bediente Geräte (kein Betrieb als Basisstation oder Signalverstärker (Repeater)), die nur eingebaute Antennen nutzen, um eine bestmögliche gemeinsame Nutzung zu erreichen und funktechnische Störungen zu minimieren. PMR446-Geräte werden im Peer-to-peer-Modus mit geringer Reichweite betrieben und dürfen weder als Teil eines Infrastrukturnetzes noch als Repeater verwendet werden.
     
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