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Nutzung der Bereiche 1850-1890 kHz & 1890-2000 kHz    

 » gestartet von andi99762 - 19.12.2017 18:18
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    #1 - 19.12.2017 18:18  
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    andi99762
    Andreas aus B.
     
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    letzter Beitrag:01.03.2024
     7:18 Uhr
    Nutzung der Frequenzbereiche 1850-1890 kHz und 1890-2000 kHz

    Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden im Amateurfunk bei der Nutzung der Frequenzbereiche 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz ab sofort bis zum 30. Juni 2019 die folgenden Abweichungen von den in Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) festgelegten Nutzungsbestimmungen geduldet: 


    1. Im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz wird die Verwendung der maximalen Sendeleistung von 100 Watt PEP sowie die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Contestbetrieb) an Wochenenden geduldet. 

    2. Im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Contestbetrieb) an Wochenenden geduldet. 

    3. Die Zugeständnisse nach Nrn. 1 und 2 gelten gleichermaßen für Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A oder E. 4. Alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) 
    zuletzt bearbeitet: 19.12.2017 / 18:18 MEZ
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