Frequenzen für den Amateurfunk! |
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In der Mitteilung 1699/ 2016 teilte die BNetzA mit das der Amateurfunkdienst (Lizenz-Klasse A) ab sofort den Frequenzbereich von 5351,5 bis 5366,5 kHz nutzen darf. Für weitere Infos Hier klicken! |
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In der Mitteilung 1699/ 2016 teilte die BNetzA mit das der Amateurfunkdienst (Lizenz-Klasse A) ab sofort den Frequenzbereich von 5351,5 bis 5366,5 kHz nutzen darf. Für weitere Infos Hier klicken! |